Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig ab: 01.01.2025
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Eventtechnik Wolf - Leon Wolf, Grießau 36, 6651 Häselgehr (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Vermietung von Veranstaltungstechnik, technische Dienstleistungen und damit zusammenhängende Leistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss und Angebote
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Vertragserfüllung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet.
Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen:
- Vermietung von Tontechnik (PA-Anlagen, Mikrofone, Verstärker etc.)
- Vermietung von Lichttechnik (Scheinwerfer, LED-Systeme, Steuerung etc.)
- Vermietung von Bühnentechnik und Zubehör
- Technische Beratung und Planung
- Auf- und Abbau der Technik
- Technische Betreuung während der Veranstaltung
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 4 Monaten behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Preise entsprechend gestiegener Kosten anzupassen.
Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung wie folgt fällig:
- 30% Anzahlung bei Vertragsschluss
- 70% Restzahlung nach erbrachter Leistung spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank berechnet.
5. Lieferung und Leistungszeit
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
Die Leistungszeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und sonstigen Fragen und nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung und andere unvorhersehbare, unvermeidbare und nicht verschuldete Ereignisse befreien den Auftragnehmer für die Dauer ihrer Wirkung von der Leistungspflicht.
6. Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
Die Gefahr geht mit der Übergabe der Geräte an den Auftraggeber oder dessen Beauftragten über.
Alle gelieferten Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Geräte pfleglich zu behandeln und gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust zu versichern.
7. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- Die erforderlichen Anschlüsse (Strom, etc.) ordnungsgemäß zur Verfügung stehen
- Der Auf- und Abbau ungehindert erfolgen kann
- Ausreichend Parkplätze für Fahrzeuge des Auftragnehmers vorhanden sind
- Die örtlichen Gegebenheiten den technischen Anforderungen entsprechen
- Alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen
Änderungen der örtlichen Gegebenheiten oder der technischen Anforderungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
8. Stornierung und Kündigung
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Stornierung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
- Bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 25% der Auftragssumme
- Bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Auftragssumme
- Bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 75% der Auftragssumme
- Weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung: 100% der Auftragssumme
Der Auftraggeber kann den Nachweis führen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der berechneten Höhe entstanden ist.
9. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet die ordnungsgemäße Funktion der vermieteten Geräte sowie fest installierter Technik. Offensichtliche Mängel sind sofort, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder Ersatz liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
10. Haftung und Versicherung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
Die Haftung ist der Höhe nach auf die Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden an den überlassenen Geräten, die während der Mietzeit entstehen, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden nicht von ihm verschuldet wurde.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Reutte, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Eventtechnik Wolf - Leon Wolf
Grießau 36, 6651 Häselgehr
Stand: Juni 2025